Glossar zur deutschen Vermietungssteuer (Anlage V)
Glossar der deutschen Steuerbegriffe rund um die Anlage V. Die ausführlichen Definitionen sind auf Englisch; die kurzen Beschreibungen unten sind auf Deutsch zur schnellen Orientierung.
- Anlage V§21 EStG
Die Anlage zur Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Eine Anlage V pro Objekt: Bruttomiete, Nebenkosten, Werbungskosten, AfA.
- AfA (Absetzung für Abnutzung)§7 Abs. 4 EStG
Die steuerliche Abschreibung des Gebäudeteils: 2 %, 2,5 % oder 3 % der Bemessungsgrundlage pro Jahr. Grund und Boden ist nicht abschreibungsfähig. Typischerweise 4 000 bis 10 000 € weniger zu versteuerndes Einkommen pro Objekt und Jahr.
- Werbungskosten§9 EStG
Aufwendungen, die der Erzielung der Mieteinnahmen dienen: Grundsteuer, Versicherung, Erhaltungsaufwand, Verwaltung, Schuldzinsen (nicht Tilgung), Reisekosten. Die AfA ist ein besonderer Unterfall der Werbungskosten.
- Einkommensteuererklärung§25 EStG
Die jährliche Einkommensteuererklärung in Deutschland. Sie konsolidiert alle Einkunftsarten (Lohn, Selbstständige, Vermietung, Kapital). Die Anlage V ist eine der Anlagen (V Vermietung, N Lohn, S Selbstständige, KAP Kapital).
- Beschränkte Steuerpflicht§49 EStG
Die beschränkte Steuerpflicht für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland mit deutschen Einkünften. Mieteinkünfte werden in Deutschland zu deutschen Sätzen besteuert, ohne Grundfreibetrag. Doppelbesteuerungsabkommen vermeiden in der Praxis die Doppelbelastung.
- Grund und Boden
Das Grundstück, auf dem das Gebäude steht: nicht abschreibungsfähig. Übliche Aufteilung 20 / 80 (Boden/Gebäude), in städtischen Lagen stärker zugunsten des Bodens. Genaue Werte aus dem Bodenrichtwert (BORIS-D).
- ELSTER
Das offizielle Online-Portal der Finanzverwaltung. Sie legen ein Konto an, erhalten ein Zertifikat per Post, melden sich mit der Datei an und reichen Ihre Einkommensteuererklärung samt Anlage V ein.
- Mieteinnahmen§21 EStG
Die im Kalenderjahr zugeflossenen Bruttomieten (Zuflussprinzip). Inkludiert Kaltmiete und vereinnahmte Nebenkosten, schließt die Kaution aus. Leerstand reduziert den anzugebenden Betrag.