Anlage V ausfüllen: Beispiel 2025 Zeile für Zeile
Eine vermietete Eigentumswohnung, eine Eigentümerin im Ausland, alle Beträge durchgerechnet.
Für wen diese Anleitung gilt
- Sie vermieten eine Wohnung in Deutschland langfristig und wohnen im Ausland (Hauptvordruck ESt 1 C + Anlage V).
- Sie sind Alleineigentümerin oder Alleineigentümer, ohne Umsatzsteuer-Option.
Für wen nicht
- Ferienwohnung oder kurzfristige Vermietung: zusätzlich Anlage V-FeWo, eigene Regeln.
- Vermietung an Angehörige unter 66 % der ortsüblichen Miete: Kürzung über Zeilen 87 und 88.
- Renovierung innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf über 15 % der Gebäudekosten: lassen Sie die Einordnung prüfen.
Der Fall
Claire lebt in Lyon und ist Alleineigentümerin einer 62-m²-Eigentumswohnung in Leipzig, gekauft 2019, Baujahr 1995. Die Wohnung ist das ganze Jahr 2025 langfristig vermietet. Die Mieterin zahlt 750 € Kaltmiete und 180 € Nebenkostenvorauszahlung im Monat. Aus der Nebenkostenabrechnung 2024 hat die Mieterin im Mai 2025 noch 140 € nachgezahlt.
Auf der Kostenseite: 3.000 € Hausgeld an die WEG, davon laut Abrechnung 600 € Zuführung zur Erhaltungsrücklage, 1.950 € umlagefähige Betriebskosten und 450 € Verwaltergebühr und WEG-Kontoführung. Die WEG hat 2025 das Dach repariert und dafür Geld aus der Rücklage entnommen; Claires Anteil: 400 €. Dazu 220 € Grundsteuer, 850 € für einen neuen Durchlauferhitzer, 3.100 € Darlehenszinsen und 60 € Gebühren für das Mietkonto. Die AfA-Bemessungsgrundlage für das Gebäude beträgt 181.500 € (Kaufpreis plus Nebenkosten, Gebäudeanteil 75 %).
Die Einnahmen: Zeilen 13 bis 32
Die Kaltmiete gehört in Zeile 13, die Summe in Zeile 15. Die laufenden Nebenkostenvorauszahlungen tragen Sie getrennt und in voller Höhe in Zeile 20 ein, auch wenn Sie sie an Versorger weiterleiten. Die Nachzahlung aus der Abrechnung des Vorjahres gehört in Zeile 21; eine Erstattung an die Mieterin stünde dort mit Minuszeichen. So steht es in der Anleitung zur Anlage V 2025 zu den Zeilen 20 bis 24, mit dem Rechenbeispiel der Eheleute Muster.
| Zeile | Eintrag | Betrag | Rechnung |
|---|---|---|---|
| 13 / 15 | Mieteinnahmen Wohnung ohne Umlagen, 62 m² | 9.000 € | 750 € × 12 |
| 20 | laufende Umlagen (Nebenkostenvorauszahlungen) | 2.160 € | 180 € × 12 |
| 21 | Nachzahlung aus der Abrechnung 2024, erhalten 2025 | 140 € | Zufluss 2025 |
| 32 | Summe der Einnahmen | 11.300 € | 9.000 + 2.160 + 140 |
Die Werbungskosten: Zeilen 33 bis 83
Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage (600 €) taucht nirgends auf: Laut Anleitung sind Beiträge zur Rücklage erst abziehbar, wenn die WEG das Geld für Erhaltungsmaßnahmen ausgibt. Claires Anteil an der Dachreparatur (400 €) gehört deshalb zusammen mit dem Durchlauferhitzer in Zeile 55, deren Text ausdrücklich „einschließlich Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage“ lautet. Die Grundsteuer steht in der Zeile der umgelegten Kosten, weil sie über die Nebenkosten auf die Mieterin umgelegt wird; das Formular nennt sie dort als Beispiel. Die Tilgung des Darlehens ist kein Aufwand und bleibt draußen.
| Zeile | Eintrag | Betrag | Herleitung |
|---|---|---|---|
| 33 / 35 | AfA Gebäude, linear 2 %, wie Vorjahr | 3.630 € | 181.500 € × 2 % (§ 7 Abs. 4 EStG, Baujahr 1925–2022) |
| 46 / 48 | Schuldzinsen (ohne Tilgung) | 3.100 € | Zinsbescheinigung der Bank |
| 55 | 2025 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen | 1.250 € | 850 € Durchlauferhitzer + 400 € Rücklagen-Entnahme Dach |
| 73 / 75 | Umgelegte Kosten | 2.170 € | 1.950 € Betriebskosten aus dem Hausgeld + 220 € Grundsteuer |
| 76 / 78 | Nicht umgelegte Kosten | 510 € | 450 € Verwaltung/WEG-Konto + 60 € Mietkonto |
| 83 | Summe der Werbungskosten | 10.660 € | 3.630 + 3.100 + 1.250 + 2.170 + 510 |
Das Ergebnis: Zeilen 85 und 86
Zeile 85: 11.300 € Einnahmen minus 10.660 € Werbungskosten ergibt einen Überschuss von 640 €. Zeile 86 ordnet ihn zu; als Alleineigentümerin trägt Claire die 640 € in der Spalte „Steuerpflichtige Person / Person A“ ein. Die Anleitung verlangt, die Zeilen 85 und 86 immer auszufüllen.
Was daraus folgt: Als beschränkt Steuerpflichtige hat Claire keinen Grundfreibetrag (§ 50 Abs. 1 EStG). Die 640 € werden ab dem ersten Euro besteuert; welcher Satz gilt, entscheidet der Bescheid, nicht die Anlage V.
Die drei Fehler, die in diesem Beispiel am meisten kosten würden
Jeder dieser drei Fehler würde Claires Ergebnis spürbar verfälschen, und keiner fällt in ELSTER als Plausibilitätsfehler auf.
- Das gesamte Hausgeld (3.000 €) abziehen: Die 600 € Rücklagen-Zuführung sind 2025 nicht abziehbar, die Werbungskosten wären um 600 € zu hoch.
- Die Darlehensrate statt der Zinsen eintragen: Nur die Zinsen laut Zinsbescheinigung zählen, die Tilgung nie.
- Die AfA auf den ganzen Kaufpreis rechnen: Grund und Boden ist nicht abnutzbar. Ohne Kaufpreisaufteilung (BMF-Arbeitshilfe) wird die AfA zu hoch.
Was Anlage V Easy dabei übernimmt
Unser Werkzeug fragt die Beträge dieses Beispiels in derselben Reihenfolge ab, berechnet die AfA mit Monatsanteil und 15-%-Prüfung, trennt Rücklage und Rücklagen-Entnahme und liefert einen Bericht mit Zeilennummern für ELSTER. Es übermittelt nichts, unterschreibt nichts und ersetzt keine Beratung für die Ausschlussfälle oben. Preis: 79 € einmalig.
Häufige Fragen
Muss ich alle Zeilen der Anlage V ausfüllen?
Nein. Sie füllen nur die Zeilen aus, die Ihren Fall betreffen. Die Zeilen 85 und 86 (Überschuss und Zuordnung) müssen laut Anleitung aber immer ausgefüllt werden.
Gibt es für die Anlage V eine Werbungskosten-Pauschale?
Nein. § 9a EStG sieht Pauschbeträge nur für Arbeitslohn, Versorgungsbezüge und bestimmte sonstige Einkünfte vor, nicht für Vermietung und Verpachtung. Sie setzen die tatsächlichen Kosten an und brauchen dafür Belege.
Brauche ich als Vermieterin im Ausland die Anlage AUS?
Nicht für eine Wohnung in Deutschland. Die Anlage AUS ist laut Anleitung für Mieteinkünfte aus dem Ausland gedacht. Für deutsche Mieteinkünfte reichen Hauptvordruck ESt 1 C und Anlage V.
Zuletzt geprüft am von Yann Lephay.
- Anlage V 2025: Welche Kosten gehören in welche Zeile?Handwerkerrechnung, Hausgeld, Grundsteuer, Schuldzinsen, Steuerberatung: die Zuordnung nach der amtlichen Anleitung.
- Anlage V: Kaltmiete oder Warmmiete? Brutto oder netto?Welche Miete in Zeile 13 gehört, wohin die Nebenkosten kommen und was „netto“ hier heißt.
- Anlage V nachreichen oder korrigieren: der richtige Weg je nach ZeitpunktVergessen, falsch eingetragen, Beleg fehlt: was vor dem Bescheid, innerhalb eines Monats und danach noch geht.