Anlage V ausfüllen: Beispiel 2025 Zeile für Zeile

Eine vermietete Eigentumswohnung, eine Eigentümerin im Ausland, alle Beträge durchgerechnet.

Geprüft am Lesezeit 8 Min.von Yann Lephay

Für wen diese Anleitung gilt

  • Sie vermieten eine Wohnung in Deutschland langfristig und wohnen im Ausland (Hauptvordruck ESt 1 C + Anlage V).
  • Sie sind Alleineigentümerin oder Alleineigentümer, ohne Umsatzsteuer-Option.

Für wen nicht

  • Ferienwohnung oder kurzfristige Vermietung: zusätzlich Anlage V-FeWo, eigene Regeln.
  • Vermietung an Angehörige unter 66 % der ortsüblichen Miete: Kürzung über Zeilen 87 und 88.
  • Renovierung innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf über 15 % der Gebäudekosten: lassen Sie die Einordnung prüfen.

Der Fall

Claire lebt in Lyon und ist Alleineigentümerin einer 62-m²-Eigentumswohnung in Leipzig, gekauft 2019, Baujahr 1995. Die Wohnung ist das ganze Jahr 2025 langfristig vermietet. Die Mieterin zahlt 750 € Kaltmiete und 180 € Nebenkostenvorauszahlung im Monat. Aus der Nebenkostenabrechnung 2024 hat die Mieterin im Mai 2025 noch 140 € nachgezahlt.

Auf der Kostenseite: 3.000 € Hausgeld an die WEG, davon laut Abrechnung 600 € Zuführung zur Erhaltungsrücklage, 1.950 € umlagefähige Betriebskosten und 450 € Verwaltergebühr und WEG-Kontoführung. Die WEG hat 2025 das Dach repariert und dafür Geld aus der Rücklage entnommen; Claires Anteil: 400 €. Dazu 220 € Grundsteuer, 850 € für einen neuen Durchlauferhitzer, 3.100 € Darlehenszinsen und 60 € Gebühren für das Mietkonto. Die AfA-Bemessungsgrundlage für das Gebäude beträgt 181.500 € (Kaufpreis plus Nebenkosten, Gebäudeanteil 75 %).

Die Einnahmen: Zeilen 13 bis 32

Die Kaltmiete gehört in Zeile 13, die Summe in Zeile 15. Die laufenden Nebenkostenvorauszahlungen tragen Sie getrennt und in voller Höhe in Zeile 20 ein, auch wenn Sie sie an Versorger weiterleiten. Die Nachzahlung aus der Abrechnung des Vorjahres gehört in Zeile 21; eine Erstattung an die Mieterin stünde dort mit Minuszeichen. So steht es in der Anleitung zur Anlage V 2025 zu den Zeilen 20 bis 24, mit dem Rechenbeispiel der Eheleute Muster.

Einnahmen 2025 (Anlage V, Seite 1–2)
ZeileEintragBetragRechnung
13 / 15Mieteinnahmen Wohnung ohne Umlagen, 62 m²9.000 €750 € × 12
20laufende Umlagen (Nebenkostenvorauszahlungen)2.160 €180 € × 12
21Nachzahlung aus der Abrechnung 2024, erhalten 2025140 €Zufluss 2025
32Summe der Einnahmen11.300 €9.000 + 2.160 + 140

Die Werbungskosten: Zeilen 33 bis 83

Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage (600 €) taucht nirgends auf: Laut Anleitung sind Beiträge zur Rücklage erst abziehbar, wenn die WEG das Geld für Erhaltungsmaßnahmen ausgibt. Claires Anteil an der Dachreparatur (400 €) gehört deshalb zusammen mit dem Durchlauferhitzer in Zeile 55, deren Text ausdrücklich „einschließlich Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage“ lautet. Die Grundsteuer steht in der Zeile der umgelegten Kosten, weil sie über die Nebenkosten auf die Mieterin umgelegt wird; das Formular nennt sie dort als Beispiel. Die Tilgung des Darlehens ist kein Aufwand und bleibt draußen.

Werbungskosten 2025 (Anlage V, Seite 2–4)
ZeileEintragBetragHerleitung
33 / 35AfA Gebäude, linear 2 %, wie Vorjahr3.630 €181.500 € × 2 % (§ 7 Abs. 4 EStG, Baujahr 1925–2022)
46 / 48Schuldzinsen (ohne Tilgung)3.100 €Zinsbescheinigung der Bank
552025 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen1.250 €850 € Durchlauferhitzer + 400 € Rücklagen-Entnahme Dach
73 / 75Umgelegte Kosten2.170 €1.950 € Betriebskosten aus dem Hausgeld + 220 € Grundsteuer
76 / 78Nicht umgelegte Kosten510 €450 € Verwaltung/WEG-Konto + 60 € Mietkonto
83Summe der Werbungskosten10.660 €3.630 + 3.100 + 1.250 + 2.170 + 510

Das Ergebnis: Zeilen 85 und 86

Zeile 85: 11.300 € Einnahmen minus 10.660 € Werbungskosten ergibt einen Überschuss von 640 €. Zeile 86 ordnet ihn zu; als Alleineigentümerin trägt Claire die 640 € in der Spalte „Steuerpflichtige Person / Person A“ ein. Die Anleitung verlangt, die Zeilen 85 und 86 immer auszufüllen.

Was daraus folgt: Als beschränkt Steuerpflichtige hat Claire keinen Grundfreibetrag (§ 50 Abs. 1 EStG). Die 640 € werden ab dem ersten Euro besteuert; welcher Satz gilt, entscheidet der Bescheid, nicht die Anlage V.

Die drei Fehler, die in diesem Beispiel am meisten kosten würden

Jeder dieser drei Fehler würde Claires Ergebnis spürbar verfälschen, und keiner fällt in ELSTER als Plausibilitätsfehler auf.

  • Das gesamte Hausgeld (3.000 €) abziehen: Die 600 € Rücklagen-Zuführung sind 2025 nicht abziehbar, die Werbungskosten wären um 600 € zu hoch.
  • Die Darlehensrate statt der Zinsen eintragen: Nur die Zinsen laut Zinsbescheinigung zählen, die Tilgung nie.
  • Die AfA auf den ganzen Kaufpreis rechnen: Grund und Boden ist nicht abnutzbar. Ohne Kaufpreisaufteilung (BMF-Arbeitshilfe) wird die AfA zu hoch.

Was Anlage V Easy dabei übernimmt

Unser Werkzeug fragt die Beträge dieses Beispiels in derselben Reihenfolge ab, berechnet die AfA mit Monatsanteil und 15-%-Prüfung, trennt Rücklage und Rücklagen-Entnahme und liefert einen Bericht mit Zeilennummern für ELSTER. Es übermittelt nichts, unterschreibt nichts und ersetzt keine Beratung für die Ausschlussfälle oben. Preis: 79 € einmalig.

Häufige Fragen

Muss ich alle Zeilen der Anlage V ausfüllen?

Nein. Sie füllen nur die Zeilen aus, die Ihren Fall betreffen. Die Zeilen 85 und 86 (Überschuss und Zuordnung) müssen laut Anleitung aber immer ausgefüllt werden.

Gibt es für die Anlage V eine Werbungskosten-Pauschale?

Nein. § 9a EStG sieht Pauschbeträge nur für Arbeitslohn, Versorgungsbezüge und bestimmte sonstige Einkünfte vor, nicht für Vermietung und Verpachtung. Sie setzen die tatsächlichen Kosten an und brauchen dafür Belege.

Brauche ich als Vermieterin im Ausland die Anlage AUS?

Nicht für eine Wohnung in Deutschland. Die Anlage AUS ist laut Anleitung für Mieteinkünfte aus dem Ausland gedacht. Für deutsche Mieteinkünfte reichen Hauptvordruck ESt 1 C und Anlage V.

Zuletzt geprüft am von Yann Lephay.

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