Anlage V nachreichen oder korrigieren: der richtige Weg je nach Zeitpunkt
Vergessen, falsch eingetragen, Beleg fehlt: was vor dem Bescheid, innerhalb eines Monats und danach noch geht.
Für wen diese Anleitung gilt
- Sie haben die Anlage V vergessen, einen Betrag falsch eingetragen oder einen Beleg erst später erhalten.
- Der Bescheid kommt per Post ins Ausland und Sie wollen die Frist richtig berechnen.
Für wen nicht
- Der Fehler betrifft mehrere Jahre, eine Außenprüfung oder einen Verdacht auf Steuerhinterziehung: holen Sie fachliche Hilfe.
Vier Zeitpunkte, vier Wege
Welcher Weg offensteht, hängt nur davon ab, wo Ihr Fall gerade steht.
| Stand | Weg | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Noch nicht übermittelt | In ELSTER bearbeiten, Anlage ergänzen oder entfernen, dann senden. | — |
| Übermittelt, noch kein Bescheid | Fehlende Angaben und Belege über Mein ELSTER nachreichen (Nachricht an das Finanzamt, Belegnachreichung), mit Steuernummer, Jahr und den betroffenen Zeilen. | Anleitung ESt 1 C 2025: Belege elektronisch nachreichen |
| Bescheid da, weniger als ein Monat | Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung, schriftlich oder über ELSTER. | § 347, § 355 AO; § 172 Abs. 1 Nr. 2 a AO |
| Bescheid da, Frist abgelaufen | Änderung nur noch, wenn der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung steht, bei neuen Tatsachen ohne grobes Verschulden oder bei offenbaren Schreibfehlern. | § 164, § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 129 AO |
Die Monatsfrist richtig berechnen, wenn Sie im Ausland wohnen
Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden (§ 355 Abs. 1 AO). Seit 2025 gilt ein Brief im Inland am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, ein elektronischer Bescheid ebenfalls am vierten Tag (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2a AO). Ein Brief ins Ausland gilt erst einen Monat nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 AO). Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, läuft sie bis zum nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
Unsere Empfehlung: Rechnen Sie trotzdem vom Bescheiddatum plus vier Tage plus einen Monat. Das Datum der Aufgabe zur Post steht nicht auf dem Bescheid, und wer die längere Auslandsfrist ausreizt, muss im Streitfall belegen, wann der Brief abgeschickt wurde.
Einspruch oder schlichter Änderungsantrag?
Beide müssen innerhalb der Monatsfrist gestellt werden. Der schlichte Änderungsantrag (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 a AO) passt, wenn Sie nur einen klaren Betrag nachtragen, etwa eine vergessene Handwerkerrechnung in Zeile 55. Der Einspruch ist stärker: Das Finanzamt muss den Fall vollständig neu prüfen (§ 367 Abs. 2 AO) und Sie können Aussetzung der Vollziehung beantragen. Genau das ist auch sein Risiko: Der Bescheid kann sich verschlechtern, allerdings erst nach einem Hinweis mit Begründung und Gelegenheit zur Stellungnahme. Dann können Sie den Einspruch zurücknehmen.
Anlage V ganz vergessen?
Haben Sie Mieteinkünfte gar nicht erklärt und merken es nach der Abgabe, sind Sie verpflichtet, das unverzüglich anzuzeigen und richtigzustellen, wenn dadurch zu wenig Steuer festgesetzt werden kann (§ 153 Abs. 1 AO). Reichen Sie die vollständige Anlage V nach, bevor das Finanzamt selbst nachfragt. Ergibt die Anlage einen Verlust, lohnt sich das Nachreichen aus dem umgekehrten Grund: Nach Ablauf der Einspruchsfrist hilft § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO nur, wenn Sie kein grobes Verschulden trifft, und eine schlicht vergessene Anlage wird in der Praxis meist als grobes Verschulden gewertet.
Was nicht geht
Eine übermittelte Erklärung lässt sich in ELSTER nicht löschen oder zurückziehen; Sie können sie nur ergänzen oder berichtigen. Ein Fehler eines Jahres wird nicht in der Erklärung des nächsten Jahres ausgeglichen: Jedes Jahr hat seinen eigenen Bescheid. Und ein Einspruch schiebt die Zahlung nicht auf; dafür brauchen Sie einen gesonderten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Häufige Fragen
Kann ich die Anlage V in ELSTER nachträglich hinzufügen?
Vor der Übermittlung ja, einfach in der Formularauswahl. Nach der Übermittlung reichen Sie die Angaben über Mein ELSTER nach (Nachricht an das Finanzamt, Belegnachreichung), solange kein Bescheid vorliegt; danach über Einspruch oder Änderungsantrag innerhalb eines Monats.
Wie lange habe ich für einen Einspruch, wenn der Bescheid ins Ausland geschickt wird?
Ein Monat ab Bekanntgabe. Ein Brief ins Ausland gilt einen Monat nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 AO). Sicherer ist es, vom Bescheiddatum plus vier Tage plus einen Monat zu rechnen.
Was bedeutet „Vorbehalt der Nachprüfung“ im Bescheid?
Solange der Vorbehalt wirksam ist, können Sie jederzeit eine Änderung beantragen, auch nach Ablauf der Einspruchsfrist (§ 164 Abs. 2 AO). Prüfen Sie den Bescheid auf diesen Satz, bevor Sie eine Frist für verloren halten.
Zuletzt geprüft am von Yann Lephay.
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